Teilnahme
Die Veranstaltungen der Volkshochschulen stehen jedem offen.
Anmeldung
Die Anmeldung kann bei der jeweiligen vhs erfolgen. Mit der Anmeldung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Zahlung der Kursgebühr, die vor Kursbeginn fällig ist. Die vhs erstellt keine Anmeldebestätigung. Die vhs nimmt Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs bis zur Höchstbelegungsgrenze der jeweiligen Veranstaltung entgegen.
Rücktritt
1. Die Volkshochschule kann vom Vertrag zurücktreten, wenn
a) die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist (siehe Kürzung/Aufzahlung).
b) der/die im vhs-Programm genannte Dozent/in ausfällt.
c) der angekündigte Unterrichtsort nicht zur Verfügung steht.
Rückzahlung der Kursgebühr.
2. Der/die Teilnehmer/in kann vom Vertrag zurücktreten,
a) bei Stellung eines Ersatzteilnehmers.
b) bei Abmeldung bis 1 Woche vor der Veranstaltung. Rückzahlung der Kursgebühr.
Bei späterer Abmeldung ist keine Rückzahlung möglich.
3. Die vhs behält sich vor, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.
4. Bei mehrtägigen Reisen gelten die Reisebedingungen des jeweiligen Reiseveranstalters.
Kürzung / Aufzahlung
Veranstaltungen, die die Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen, können bei entsprechender Aufzahlung auf die reguläre Kursgebühr oder mit Kürzung der Kursstunden, stattfinden.
Urheberschutz
Fotografieren und Bandmitschnitte in den Veranstaltungen sind nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der vhs auf keine Weise vervielfältigt werden. Die in den EDV-Kursen verwendete Software darf nicht kopiert werden.
Haftung
Die Haftung der vhs für Schäden jedweder Art, soweit es sich nicht um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle beschränkt, bei denen auf seiten der vhs Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorliegt.
Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen der vhs ergibt sich aus der Kursbeschreibung des aktuellen Programms. Mündliche Nebenabreden gelten nicht. Die Kursleiter/innen sind zur Änderung der Vertragsbedingungen und zur Abgabe von Zusagen nicht berechtigt.
Ausfall von Kursstunden
Ausgefallene Kursstunden werden nachgeholt.
Ermäßigungen
- Ermäßigung kann bei der Anmeldung auf Antrag mit entsprechendem
Nachweis in folgenden Fällen gewährt werden:
- Schüler/Studenten bei Vollzeitunterricht (gültiger Schüler-, bzw.
Studentenausweis und ggf. Vollzeitnachweis).
- Auszubildende (Ausbildungsvertrag)
- Wehrpflichtige/Zivildienstleistende (Ausweis)
- Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger
- Schwerbehinderte
Datenschutz
Die vhs speichert und verwendet die Daten der Teilnehmer gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die DSGVO ist in den vhs-Geschäftsstellen einsehbar.
Teilnahmebescheinigung
Wenn mindestens 80 % der Kursstunden besucht wurden, wird auf Wunsch eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt. Für nachträglich ausgestellte Teilnahmebescheinigungen beträgt die Gebühr jeweils € 5,–.
Steuerliche Vergünstigung
Das Finanzamt kann vhs-Kursgebühren als Werbungskosten anerkennen, wenn die Kurse der beruflichen Weiterbildung dienen. Die Einzahlungsquittung oder bei Abbuchung der Kontoauszug, sind als Nachweis ausreichend.
Ferien
Während der Schulferien finden keine Kurse statt (Ausnahmen sind bei der jeweiligen Veranstaltung vermerkt).
Die Geschäftsstellen der Volkshochschulen sind während der Schulferien geschlossen.
Hausordnung
Die Hausordnung des jeweiligen Unterrichtsortes ist verbindlich.